Die Prioritäten im Überblick

Unser Anliegen:

Der Verein verfolgt den Zweck, Verbraucherinteressen wahrzunehmen, den Verbraucherschutz zu fördern, die Stellung des Verbrauchers in der sozialen Marktwirtschaft, speziell im Bereich der Finanzen zu stärken, und zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zur Verwirklichung dieses Zwecks wird der Verein im Raum Bayern und Schwaben tätig.
Wir werden insbesondere dann aktiv, wenn rechtswidrige unternehmerische Praktiken die Rechte einer Vielzahl von Verbrauchern verletzen könnten bzw. können. Der einzelne Verbraucher aber aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht wirksam gegen die Verletzung seiner Rechte vorgehen kann bzw. will.

Aufklären:

Der Verbraucherschutz bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Es existieren zahlreiche Gesetze, die den Schutz des Verbrauchers bezwecken. Beispielsweise ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen explizit geregelt (§ 305 ff. BGB ). Außerdem finden sich hier auch Vorschriften über sog. Haustürgeschäfte, d.h. Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die zum Beispiel am Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung zustande kommen, und sog. Fernabsatzverträge, d.h. Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (§§ 312 ff. BGB). Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu nennen, das viele Paragraphen zum Schutz der Verbraucher beinhaltet.

Die Existenz verbraucherschutzrechtlicher Regelungen genügt jedoch nicht. Wichtig ist auch, dass die Verbraucher diese Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können. Aus diesem Grund möchten wir die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte aufklären. Auf unserer ‚NEWS‘-Seite informieren wir deshalb über aktuelle Problemfelder und neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung (News). An alle interessierten Verbraucher versenden wir bei Bedarf Newsletter (Abo News). Regelmäßig widmen wir uns zudem einem bestimmten Thema ganz ausführlich (Aktuelles Thema).

Darüber hinaus werden wir (in naher Zukunft) Vorträge zu verbraucherschutzrechtlichen Fragestellungen anbieten.

Beraten:

Zu unseren satzungsgemäßen Aufgaben gehört auch die Verbraucherrechtsberatung im konkreten Einzelfall. Unser Ziel ist es dabei vor allem, ratsuchenden Verbrauchern kompetent, schnell und kostengünstig eine ganz konkrete Hilfestellung zu bieten.

Grundlage hierfür ist dass die außergerichtliche Rechtsberatung seit dem Inkrafttreten des Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz – RDG) am 01. Juli 2008 nicht mehr ausschließlich Rechtsanwälten vorbehalten ist. So dürfen insbesondere Vereine und Verbände im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgabenwahrnehmung ihre Mitglieder beraten. Im Interesse einer qualitativ hochwertigen Rechtsauskunft beraten wir Sie daher durch unsere an den Verein angeschlossenen Rechtsanwälte.

Für Vereinsmitglieder ist dieser Service je nach Kategorie-Wahl ganz oder teilweise kostenfrei. Die Beratung von Nichtmitgliedern ist ebenfalls über die SAFE – Inspektion möglich. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte den betreffenden Seiten.

Eingreifen:

Wir haben Ihnen einige Beispiele für Vorschriften (Aufklärung), die Unternehmen zu beachten haben, genannt. Nicht alle Unternehmen jedoch halten sich an die Vorschriften. Oft liegt nur Unkenntnis vor. Gerade kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung sind über die Rechtslage meist nicht vollständig im Bilde. Manchmal allerdings ist es auch Desinteresse oder Profitgier, welche zu einer Verletzung von Gesetzen führen. In allen Fällen wollen wir dagegen angehen. Dabei spielt es aus Verbrauchersicht keine Rolle, aus welchem Grund Unternehmen rechtswidrig handeln. Dem Gebot der Fairness folgend bemühen wir uns aber zunächst, im direkten Kontakt mit dem verantwortlichen Unternehmensmitarbeiter die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Hier haben beide Parteien (sowohl der Verbraucher als auch das Unternehmen) die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu erläutern. Sollte die einvernehmliche Lösung (Mediation) scheitern, werden wir nicht zögern, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten (Notfall).

Der Schutz von Verbraucherrechten mittels außergerichtlicher oder gerichtlicher Maßnahmen setzt natürlich voraus, dass der Schutzverein Kenntnis rechtswidriger Praktiken erhält. Wir appellieren daher nachdrücklich an Sie, uns möglicherweise bestehende Gesetzesverstöße mitzuteilen (Meldung). Ob es sich dabei um große, national oder gar international tätige Unternehmen handelt, ist nicht ausschlaggebend. Auch das verbraucherrechtstreue Verhalten von kleineren, regional agierende Unternehmen, die nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit stehen, ist uns ein Anliegen. Absolute Vertraulichkeit dürfen Sie voraussetzen.

Auch datenschutzrechtliche Bestimmungen werden von uns als Verbraucherschutzverein  im Sinne des BDSG eingehalten. Ausserdem haben Sie jederzeit die Möglichkeit uns anonymisiert (mit Angabe einer Mail Adresse für eine Antwort) Ihre Meldung bzw. Ihren Notfall zu übermitteln.

Schlusswort

Der Schutzverein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Steuerzwecke“ der AO.

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.