Was ist die Riesterrente?

Mehr Rente, mit hohen finanziellen Zulagen vom Staat und das in zweifacher Hinsicht.

Zum einen durch die direkte finanzielle Zulage (besonders für kinderreiche Familien), zum anderen durch die Steuerersparnis (vor allem bei Familien ohne Kinder oder Singles).

Neben einer jährlichen staatlichen Grundzulage von je €154 für Sie persönlich und Ihren Ehepartner, außerdem für jedes vor 2008 geborene Kind €185 und nach 2008 geborene Kind €300 Zulage pro Jahr.

Voraussetzung für die max. staatliche Zulage ist allerdings, dass Sie persönlich jährlich mindestens 4% Ihres Bruttovorjahreseinkommens ansparen. Bedingung ist außerdem, dass Sie (oder Ihr Ehepartner) pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Ihre Riester-Rente wird Ihnen wie die gesetzliche Rente lebenslang ausbezahlt. Dabei können Sie Ihren Rentenbeginn frei wählen (zwischen 62. und 67. Lebensjahr).

Ihre Riester-Rente kann durch Gewinnbeteiligungen (flexibel, nicht garantiert) ansteigen.

Mit dem Rentenbeginn besteht für Sie die Möglichkeit, sich bis zu 30% des Kapitals als Einmalzahlung ausbezahlen zu lassen.

Ihre lebenslange Riester-Rente kann im Todesfall an den Ehepartner ausbezahlt werden; stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn, kann der Vertrag auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden.

Bei einer Berufsunfähigkeit ist die Beitragsfreistellung möglich.

Außerdem ist Ihr Riester-Vertrag Hartz IV sicher, das heißt, er muss bei Bezug von Hartz IV nicht aufgelöst und eingebracht werden.

Auch können Sie sich entscheiden zwischen einem Vertrag der sicherheitsorientiert ist (Garantieverzinsung je nach aktuellem Zinsniveau) oder der fondsgebundenen Riester-Rente mit attraktiven Renditen auf dem Fondsmarkt.

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